



VALID heißt Inklusion Leben
Am Anfang stand eine Vision – mittlerweile feiert das Inklusions- Magazin VALID bald seinen zehnten Geburtstag.
Ein Anlass, um einen Blick hinter die Kulissen zu machen: Erfahren Sie, welche Geschichten hinter
VALID stehen und wie es immer wieder aufs Neue entsteht ..

ERFAHRE MEHR!

DAS NEUE VALID MAGAZIN
AUSGABE 38

MACHT KOMMT VON GANZ OBEN
Die EU-Abgeordnete Katrin Langensiepen wurde in Niedersachsen mit einer Behinderung geboren.
Im VALID-Interview verrät sie, wie sie es über Lebenskrisen und Politisierung ins EU-Parlament geschafft hat.
ICH BIN GANZ OHR
Trotz Taubheit versteht sie ihre Patienten bestens! Dr. Veronika Wolter trägt selbst zwei Cochlea Implantate und ist die erste Anlaufstelle, wenn es um künstliche Hörprothesen geht.
EIN MODEL MIT FLÜGELN
Sofía Riau ist das erste Victoria’s Secret Model mit
Down-Syndrom! Ihre Behinderung stand ihr aber weder
bei ihrem Traum Model zu werden noch bei der Gründung
ihrer eigenen Firma im Weg.
NICHTS IST UNMÖGLICH
Ohne linkes Bein geboren, steht Christian Troger als Thriathlonläufer, Motivationsexperte, Bestseller- Autor
und Unternehmensberater mit einem Bein mitten im Leben.
Wir haben ihn zum Gespräch gebeten.
GELEBTE INKLUSION
Diversität und Chancengleichheit – genau das haben wir im Gesundheitsresort Bad Tatzmannsdorf gefunden. Hier stehen nämlich Menschen und ihr Wohlbefi nden im Mittelpunkt.
LIEBLINGSPLÄTZE FÜR ALLE
„Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ soll Gebäude und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Leipzig leichter zugänglich machen. Ein Lokalaugenschein.
HEILSAMES WASSER
Entspannung für Körper und Seele. Wir waren für Sie in ganz Österreich unterwegs und haben in verschiedenen heimischen Wellnessoasen die Barrierefreiheit getestet.
ECHTE FRAUENPOWER
Die österreichische Sängerin PÄM leidet seit 2021
unter der Erkrankung Diabetes Typ 1.
Wie sie damit umgeht und was sie so stark macht,
hat sie uns im VALID Interview erzählt.
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SHIRT schwarz
Preis:
€ 24,90
Ausland: € 30,90

MESH CAP gelb
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€ 22,90
Ausland: € 28,90

HOODIE schwarz
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SHIRT gelb
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€ 24,90
Ausland: € 30,90

MESH CAP grün
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€ 22,90
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POLOSHIRT schwarz
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MESH CAP rosa
Preis:
€ 22,90
Ausland: € 28,90
TECHNISCHE DATEN
*Formate zuzüglich 3mm Beschnitt an allen Seiten; über den Bund laufende Motive: 3mm Verdrängung im Kern, zwischen Cover und Kern: 6mm Bundzugabe berücksichtigen.
Anlieferung als PDF (PDF X3), Alle Farben in CMYK mit Farbprofil „ISO Coated v2 (ECI).icc“, Bildauflösungen mind. 300 dpi, Überdrucken-Einstellungen bei Vektorgrafiken beachten.
Elektronische Anlieferung bis max. 20 MB Dateigröße an:
MAGAZIN DATEN
Erscheinungsweise: 2-mal jährlich
Auflage: 50.000 Stück
Format: 220 x 280 mm
Druck: 4/4 fbg
Papier: Kern UPM Star 1.2matt 80g
Cover: Bilderdruck matt 250g
Verarbeitung: Klebebindung
Ausgabe Nr. 38 - 07.06.2023
Ausgabe Nr. 39 - 08.11.2023
MEDIADATEN 2023
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IMPRESSUM
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VALID VERLAG GmbH
1190 Wien, Reithlegasse 4
Tel.: +43 664 158 2578
Mail: office@validmagazin.com
Erreichbar
MO - FR: 10:00 - 14:00 Uhr
MEDIENINHABER
VALID Verlag GmbH
Reithlegasse 4
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Herausgeber: Florian Dungl
Mail: office@validmagazin.com
Offenlegung
§ 25. (1) Der Medieninhaber jedes periodischen Mediums hat die in den Abs. 2 bis 4 bezeichneten Angaben zu veröffentlichen. Bei periodischen Medienwerken ist dazu im Impressum auch darüber zu informieren, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind oder es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen. Bei Rundfunkprogrammen sind alle diese Angaben entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres zu verlautbaren. Auf einer Website sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen. Bei wiederkehrenden elektronischen Medien ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen. Handelt es sich bei dem Medieninhaber um einen Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 ECG, BGBl. I Nr. 152/2001, so können die Angaben zur Offenlegung gemeinsam mit den Angaben zu § 5 ECG zur Verfügung gestellt werden.
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