


VALID heißt Inklusion Leben
Am Anfang stand eine Vision – mittlerweile feiert das Inklusions- Magazin VALID bald seinen zehnten Geburtstag.
Ein Anlass, um einen Blick hinter die Kulissen zu machen: Erfahren Sie, welche Geschichten hinter
VALID stehen und wie es immer wieder aufs Neue entsteht ..

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DAS NEUE VALID MAGAZIN
AUSGABE 37

MIT GEBÄRDEN SPRECHEN
Sabine Zeller ist Gebärdensprach-Dolmetscherin der ersten Stunde. Aufgewachsen als Kind gehörloser Eltern hat sie dennoch relativ spät ihre Berufung gefunden. Sie arbeitet aktuell für das Parlament, den ORF, aber auch für Privatpersonen, die Unterstützung durch Dolmetschung brauchen.
WO EIN WILLE, DA EIN WEG
Die Gewerkschaft vida kämpft für Inklusion. Der vida-Vorsitzende Roman Hebenstreit im Gespräch mit VALID über hausgemachte Probleme bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung.
EINE FRAU MIT COURAGE
Ihr Podcast „Exklusiv Inklusiv“ verschafft NEOS Nationalratsabgeordnete Fiona Fiedler Menschen mit Behinderung Gehör. Wir befragten sie zur Inklusion im Bildungssystem und Überlastung in Pflegeberufen.
MIT DER KRAFT DER STILLE
Katrin Neudolt ist 8-fache Gehörlosen-Staatsmeisterin im Badminton und 3-fache Meisterin der Allgemeinen Klasse. Sie schaffte als erste gehörlose Sportlerin weltweit die Qualifikation für die Badminton-EM in Madrid.
UMGESATTELT
Als 8-facher Paralympics Gewinner hat Dr. Christoph Etzlstorfer seine aktive Rollstuhlleichtathletik-Karriere beendet, um sich ganz auf Fitness-, Gesundheitstraining sowie Seminare zu fokussieren.
NERVENSACHE CMT
Als Kind hatte Barbara Chaloupek oft aufgeschlagene Knie – erst mit 37 Jahren wurde sie mit dem Verdacht auf CMT konfrontiert. Die Niederösterreicherin im Interview mit VALID.
SCHMECKT NACH SÜDEN
Die Liebe geht bekanntlich durch den Magen. Diese Weisheit lässt sich aber ganz einfach abwandeln – jedenfalls wenn es um kulinarische Köstlichkeiten aus dem Süden geht. Wir haben mediterrane Gerichte aus der Küche des Adria-Relax-Resort Miramar für Sie.
FÜR ALLE SINNE
Inmitten der Natur und doch gleich bei Wien – ein Dinner oder Kurzurlaub im Schlosspark Mauerbach ist die ideale Auszeit für Städter wie auch Touristen.
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SHIRT schwarz
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€ 24,90
Ausland: € 30,90

MESH CAP gelb
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MESH CAP grün
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MESH CAP rosa
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Ausland: € 28,90
TECHNISCHE DATEN
*Formate zuzüglich 3mm Beschnitt an allen Seiten; über den Bund laufende Motive: 3mm Verdrängung im Kern, zwischen Cover und Kern: 6mm Bundzugabe berücksichtigen.
Anlieferung als PDF (PDF X3), Alle Farben in CMYK mit Farbprofil „ISO Coated v2 (ECI).icc“, Bildauflösungen mind. 300 dpi, Überdrucken-Einstellungen bei Vektorgrafiken beachten.
Elektronische Anlieferung bis max. 20 MB Dateigröße an:
MAGAZIN DATEN
Erscheinungsweise: 2-mal jährlich
Auflage: 50.000 Stück
Format: 220 x 280 mm
Druck: 4/4 fbg
Papier: Kern UPM Star 1.2matt 80g
Cover: Bilderdruck matt 250g
Verarbeitung: Klebebindung
Ausgabe Nr. 38 - 07.06.2023
Ausgabe Nr. 39 - 08.11.2023
MEDIADATEN 2022 zum downloaden!






IMPRESSUM
KONTAKT
VALID VERLAG GmbH
1190 Wien, Reithlegasse 4
Tel.: +43 664 158 2578
Mail: office@validmagazin.com
Erreichbar
MO - FR: 10:00 - 14:00 Uhr
MEDIENINHABER
VALID Verlag GmbH
Reithlegasse 4
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Herausgeber: Florian Dungl
Mail: office@validmagazin.com
Offenlegung
§ 25. (1) Der Medieninhaber jedes periodischen Mediums hat die in den Abs. 2 bis 4 bezeichneten Angaben zu veröffentlichen. Bei periodischen Medienwerken ist dazu im Impressum auch darüber zu informieren, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind oder es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen. Bei Rundfunkprogrammen sind alle diese Angaben entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres zu verlautbaren. Auf einer Website sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen. Bei wiederkehrenden elektronischen Medien ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen. Handelt es sich bei dem Medieninhaber um einen Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 ECG, BGBl. I Nr. 152/2001, so können die Angaben zur Offenlegung gemeinsam mit den Angaben zu § 5 ECG zur Verfügung gestellt werden.
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(3) Ist eine nach den vorstehenden Bestimmungen anzugebende Person zugleich Inhaber eines anderen Medienunternehmens oder Mediendienstes, so müssen auch die Firma, der Unternehmensgegenstand und der Sitz dieses Unternehmens angeführt werden.
(4) Zu veröffentlichen ist ferner eine Erklärung über die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks (Blattlinie) oder sonst eines periodischen Mediums. Im Sinne des § 2 werden Änderungen und Ergänzungen der grundlegenden Richtung erst wirksam, sobald sie veröffentlicht sind.
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