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VALID heißt Inklusion Leben
Am Anfang stand eine Vision – mittlerweile feiert das Inklusions- Magazin VALID bald seinen zehnten Geburtstag.
Ein Anlass, um einen Blick hinter die Kulissen zu machen: Erfahren Sie, welche Geschichten hinter
VALID stehen und wie es immer wieder aufs Neue entsteht ..

ERFAHRE MEHR!
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10 JAHRE VALID MAGAZIN / WIR FEIERN JUBILÄUM
AUSGABE 39

NEURODIVERSITÄT IM JOB Neurodiversität am Arbeitsplatz wurde immer als eine Herausforderung wahrgenommen. Wir haben uns angesehen, wie Neurodiversität die Arbeitswelt revolutioniert.
EIN STAR MIT EINEM CHROMOSOM MEHR Im neuen Film “Peter Pan & Wendy” glänzt der erste Disney Schauspieler, Noah Matthews Matofsky, mit Down-Syndrom in einer großartigen Rolle.
MANCHE SIND WITZIG, MANCHE WENIGER Der Kabarettist David Stockenreitner erobert die Kleinkunstbühnen trotz eingeschränkter Bewegungsfreiheit. VALID hat ihn zum Interview gebeten.
DAS ABENTEUER BEGINNT Der Wiener RRTC, hat sich dem Ziel verschrieben, Menschen im Rollstuhl das Tauchen zu ermöglichen und ihnen den Wunschtraum zu erfüllen.
COVERSTORY 10 JAHRE VALID Über 300 Storys und fast 50 Ausgaben, in denen Menschen mit Behinderung sagen, was Sache ist. VALID feiert 10. Geburtstag und das heißt 10 Jahre voller Einsatz für Inklusion. Feiert gemeinsam mit uns die Jubiläumsausgabe!
FUSSBALL-AWARD Mit dem ÖFB Social Football Award wurde ein öffentlichkeitswirksamer Preis initiiert, der sich für ein Klima des Respekts, der Mitmenschlichkeit, der Toleranz und für Integration einsetzt.
BARRIEREFREI INS MUSEUM Erfreulicherweise setzen immer mehr Museen gezielt auf ein Kunst- und Kulturerlebnis für alle Menschen. VALID hat hier seine „Top 5“ für einen inklusiven Museumsbesuch zusammengetragen.
MUSIK KENNT KEINE GRENZEN Martin Mayrhofer ist nicht nur regelmäßiger Besucher in der Arena Wien, sondern lebt seit seiner Geburt mit einer Sehbehinderung.
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TECHNISCHE DATEN
*Formate zuzüglich 3mm Beschnitt an allen Seiten; über den Bund laufende Motive: 3mm Verdrängung im Kern, zwischen Cover und Kern: 6mm Bundzugabe berücksichtigen.
Anlieferung als PDF (PDF X3), Alle Farben in CMYK mit Farbprofil „ISO Coated v2 (ECI).icc“, Bildauflösungen mind. 300 dpi, Überdrucken-Einstellungen bei Vektorgrafiken beachten.
Elektronische Anlieferung bis max. 20 MB Dateigröße an:
MAGAZIN DATEN
Erscheinungsweise: 3-mal jährlich
Auflage: 50.000 Stück
Format: 220 x 280 mm
Druck: 4/4 fbg
Papier: Kern UPM Star 1.2matt 80g
Cover: Bilderdruck matt 250g
Verarbeitung: Klebebindung
Ausgabe Nr. 40 - 26.04.2024
Ausgabe Nr. 41 - 10.09.2024
Ausgabe Nr. 42 - 10.11.2024
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IMPRESSUM
KONTAKT
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1190 Wien, Reithlegasse 4
Tel.: +43 664 158 2578
Mail: office@validmagazin.com
Erreichbar
MO - FR: 10:00 - 14:00 Uhr
MEDIENINHABER
VALID Verlag GmbH
Reithlegasse 4
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Herausgeber: Florian Dungl
Mail: office@validmagazin.com
Offenlegung
§ 25. (1) Der Medieninhaber jedes periodischen Mediums hat die in den Abs. 2 bis 4 bezeichneten Angaben zu veröffentlichen. Bei periodischen Medienwerken ist dazu im Impressum auch darüber zu informieren, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind oder es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen. Bei Rundfunkprogrammen sind alle diese Angaben entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres zu verlautbaren. Auf einer Website sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen. Bei wiederkehrenden elektronischen Medien ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen. Handelt es sich bei dem Medieninhaber um einen Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 ECG, BGBl. I Nr. 152/2001, so können die Angaben zur Offenlegung gemeinsam mit den Angaben zu § 5 ECG zur Verfügung gestellt werden.
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(3) Ist eine nach den vorstehenden Bestimmungen anzugebende Person zugleich Inhaber eines anderen Medienunternehmens oder Mediendienstes, so müssen auch die Firma, der Unternehmensgegenstand und der Sitz dieses Unternehmens angeführt werden.
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